Die Europäische Kommission hat ihre Leitlinien für generative KI in der Forschung aktualisiert. Im Mittelpunkt stehen diesmal auch KI-Agenten und wissenschaftliche Bewertungen. Die zentrale Frage lautet, wie menschliche Verantwortung im tatsächlichen Arbeitsprozess erhalten bleibt.
Stand: 17. Oktober 2026 · Lesezeit: ca. 5 Minuten

Was am 16. Oktober neu veröffentlicht wurde
Die Kommission meldet am 16. Oktober eine Aktualisierung der ERA Living Guidelines zur verantwortlichen Nutzung generativer KI in der Forschung. Das verlinkte Dokument bezeichnet sich als vierte Fassung vom Oktober 2026. Es behandelt ausdrücklich agentische KI sowie die Verwendung von KI in Begutachtungen und bei der Bewertung von Förderanträgen.
Die Empfehlungen sind nicht verbindlich und ersetzen weder geltendes Recht noch einschlägige institutionelle Regeln. Das Dokument erklärt diesen Status ausdrücklich. Eine aktuelle Nachricht über Leitlinien sollte deshalb nicht als neues allgemeines europäisches Verbot oder als pauschale Erlaubnis bestimmter Anwendungen dargestellt werden.
Ein Agent verändert den Ablauf, nicht nur den Text
Bei einem einfachen Schreibwerkzeug steht häufig ein einzelner Vorschlag zur Prüfung an. Ein Agent kann dagegen mehrere Arbeitsschritte planen und Werkzeuge einsetzen. Die neue Fassung greift damit eine Entwicklung auf, bei der eine Person nicht mehr jeden einzelnen Zwischenschritt selbst ausführen muss.
Gerade diese Entlastung verändert die Kontrollfrage. Ein gut formulierter Abschlussbericht zeigt nicht automatisch, ob die vorangegangenen Entscheidungen sachgerecht waren. Wenn etwa eine Datenquelle gewählt, ein Bereinigungsverfahren angewendet und anschließend eine Auswertung erstellt wird, können wichtige Annahmen bereits vor dem sichtbaren Ergebnis festgelegt worden sein.
Das Beispiel ist eine redaktionelle Veranschaulichung, kein Bericht über einen konkreten Forschungsfehler. Es macht deutlich, weshalb die Prüfung des Endprodukts allein zu wenig sein kann. Wer das Ergebnis verantwortet, muss auch die für seine Aussage entscheidenden Schritte verstehen und überprüfen können.
Was die Leitlinien zur Kontrolle sagen
Das Dokument empfiehlt, bei autonomen komplexen Aufgaben relevante Kontrollpunkte vorzusehen, insbesondere für wichtige methodische Entscheidungen. Die Nutzung von Agenten soll nicht als Übertragung von Kontrolle oder Verantwortung verstanden werden. Verantwortung für wissenschaftliche Ergebnisse verbleibt bei Forschenden und ihren Institutionen.
Wie solche Kontrollpunkte praktisch aussehen, muss zur Aufgabe passen. MIYAN hält eine Unterbrechung vor einer grundlegenden Methodenentscheidung für plausibler als die mechanische Bestätigung jedes belanglosen Arbeitsschritts. Sonst entsteht leicht ein Verfahren, bei dem viele Klicks mit tatsächlicher Aufsicht verwechselt werden.
Eine sinnvolle Prüfung müsste eine Entscheidung noch verändern können. Wenn ein Mensch nur das fertige Ergebnis abzeichnet und die Entstehung kaum nachvollziehen kann, wäre seine Beteiligung vor allem formal. Das ist unsere Schlussfolgerung für die Umsetzung, keine zusätzliche wörtliche Anforderung der europäischen Fassung.
Begutachtung ist mehr als eine Zusammenfassung
Bei wissenschaftlicher Begutachtung geht es nicht allein darum, einen Text kürzer wiederzugeben. Zu beurteilen sind unter anderem Aussagekraft, Originalität und die Frage, ob Belege eine Schlussfolgerung tragen. Die Leitlinien grenzen unterstützende Aufgaben von diesem fachlichen Urteil ab und belassen die Verantwortung bei den bewertenden Personen.
Diese Trennung ist praktisch bedeutsam. Eine übersichtliche Gliederung kann die Arbeit erleichtern. Sie beantwortet aber nicht, ob ein unkonventioneller Ansatz zu Unrecht übersehen wird oder eine scheinbar überzeugende Argumentation eine Lücke hat. Ein System kann einen hilfreichen Vorschlag erzeugen, während das fachliche Urteil weiterhin offenbleibt.
Der faire Gegenpunkt lautet, dass auch Menschen Fehler machen und Begutachtungsverfahren unter Zeitdruck stehen. Das spricht für die Untersuchung geeigneter Unterstützung. Es spricht nicht dafür, jede beschleunigte Bearbeitung bereits als bessere Bewertung auszugeben. Effizienz und Urteilsqualität müssen gesondert geprüft werden.
Vertrauliche Unterlagen sind keine beliebigen Eingaben
Die neue Fassung betont Vertraulichkeit bei unveröffentlichten Manuskripten und Förderanträgen. Ihre Regeln zur Nutzung von Werkzeugen sind deshalb nicht allein anhand der Qualität eines erzeugten Textes zu verstehen. Entscheidend ist auch, unter welchen Bedingungen Informationen verarbeitet werden dürfen.
Für eine Institution wäre zunächst zu klären, welche Werkzeuge für welche Materialarten vorgesehen sind. Eine allgemeine Empfehlung, KI verantwortungsvoll einzusetzen, lässt diese praktische Entscheidung noch offen. Ebenso wenig genügt die bloße Annahme, ein bekanntes Produkt werde für jede Aufgabe geeignet sein.
Die redaktionelle Konsequenz ist eine konkrete Frage an Organisationen: Können Mitarbeitende vor der Nutzung erkennen, welche Regeln gelten und wo sie im Zweifel eine verbindliche Auskunft erhalten? Verantwortung wird leichter wahrnehmbar, wenn sie mit zugänglicher Infrastruktur und klaren Zuständigkeiten verbunden ist.
Transparenz sollte den wissenschaftlichen Beitrag erklären
Eine Angabe, dass KI verwendet wurde, kann sehr unterschiedlich informativ sein. Sie könnte eine sprachliche Überarbeitung, einen erzeugten Programmteil oder einen weitergehenden Beitrag zum Forschungsprozess meinen. Ohne nähere Einordnung bleibt für Lesende unklar, an welcher Stelle die Aussagekraft einer Arbeit davon berührt wird.
MIYAN hält deshalb eine am Zweck orientierte Dokumentation für sinnvoll: Welches Werkzeug hatte welche Rolle, welche wichtigen Beiträge wurden geprüft und wer übernahm die Entscheidung? Das ist keine Aufforderung, jede harmlose Interaktion in einem unbegrenzten Protokoll zu veröffentlichen. Der Umfang sollte dazu passen, was zum Verständnis und zur Prüfung der Arbeit erforderlich ist.
Ein solcher Ansatz könnte auch eine falsche Gegenüberstellung vermeiden. Transparenz muss nicht als Makel einer Arbeit behandelt werden. Sie kann vielmehr zeigen, wie sorgfältig Unterstützung eingesetzt wurde. Entscheidend ist, ob die offengelegte Praxis wissenschaftlich trägt.
Institutionen dürfen die Arbeit nicht einfach weiterreichen
Wenn eine Universität oder ein Fördergeber verantwortliche Nutzung erwartet, braucht es mehr als einen Hinweis an Einzelne. In der Praxis stellen sich Fragen nach geeigneten Zugängen, Schulung, Unterstützung und ausreichender Zeit für Prüfung. Eine Verantwortung, für die es keine realistischen Arbeitsbedingungen gibt, bleibt leicht ein Satz auf dem Papier.
Der Einwand gegen umfangreiche Verfahren ist berechtigt: Zu viel Formalität könnte Forschung verlangsamen und besonders kleinere Teams belasten. Deshalb sollte sich die Intensität der Kontrolle nach der Bedeutung der Aufgabe richten. Ein Entwurf für eine Formulierung und die Bewertung eines Forschungsantrags verlangen nicht denselben Ablauf.
Die Leitlinien können hierfür einen gemeinsamen Ausgangspunkt schaffen. Ihre Wirkung wird aber davon abhängen, ob Institutionen sie in verständliche Entscheidungen übersetzen. Eine neue Fassung allein verändert noch keinen Arbeitsalltag.
MIYAN-Einordnung
Die Aktualisierung nimmt eine wichtige Verschiebung ernst: KI unterstützt zunehmend ganze Abläufe. Gerade dann muss sichtbar bleiben, wo fachliche Entscheidungen getroffen und wie sie geprüft werden. Mehr Selbstständigkeit eines Werkzeugs schafft keinen neuen Träger wissenschaftlicher Verantwortung.
Ein überzeugender Einsatz würde daher Entlastung und Nachvollziehbarkeit gemeinsam organisieren. Die entscheidende Frage lautet nicht, wie autonom ein System wirken kann. Sie lautet, ob Forschende seine maßgeblichen Beiträge verstehen, korrigieren und verantworten können.
Quellen
Quellen geprüft am 17. Oktober 2026. Bestätigte Angaben, zugeschriebene Aussagen und redaktionelle Einordnung sind im Text getrennt.
Europäische Kommission, 16.10.2026: Mitteilung zur neuen Fassung
ERA Forum: Living Guidelines, vierte Fassung, Oktober 2026; insbesondere Seiten 4–8 und 12–14


